Allgemeine Geschäftsbedingungen
SaaS-Nutzungsvertrag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „HejVi" („Software", „Plattform") durch die HejVi GbR („Anbieterin") gegenüber ihren Kunden („Kunde").
Die Anbieterin bietet gewerblichen Kunden eine browserbasierte Plattform an, über die diese Texte, Anleitungen, Arbeitsabläufe und ähnliche Inhalte hochladen können, aus denen die Software KI-generierte Videos in verschiedenen Sprachen für den internen Gebrauch des Kunden erstellt.
Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde im Rahmen eines elektronischen Bestellprozesses ein Angebot der Anbieterin annimmt, das mit diesen AGB verknüpft ist (z. B. per Link) und/oder durch entsprechende Bestätigung (z. B. Checkbox, „Ich stimme zu").
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software „HejVi" als Dienstleistung über das Internet („SaaS-Vertrag"), die zwischen der Anbieterin und dem Kunden geschlossen werden.
- Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Anbieterin Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen erbringt.
- Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte, entgeltliche Bereitstellung der Software „HejVi" über das Internet zur Nutzung durch den Kunden sowie die Einräumung entsprechender Nutzungsrechte.
- Die Software ermöglicht es dem Kunden insbesondere:
- Inhalte wie Bedienungsanleitungen, Arbeitsabläufe und vergleichbare Informationen („Kundendaten") in Text- oder sonstigen geeigneten Formaten hochzuladen,
- auf Grundlage dieser Kundendaten KI-generierte Videos erstellen zu lassen, die mittels KI-generierter Avatare/Personen/Vertonung in verschiedenen, durch den Kunden auswählbaren Sprachen wiedergegeben werden („Videos"),
- die so erstellten Videos über die Plattform seinen berechtigten Nutzern (z. B. Mitarbeitern) zur Ansicht bereitzustellen.
- Die Plattform wird mandantenfähig betrieben. Die Kundendaten und Videos sind nur für den jeweiligen Kunden und dessen berechtigte Nutzer einsehbar und werden nicht anderen Kunden zur Verfügung gestellt.
- Die Anbieterin schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Software und der in diesen AGB beschriebenen Funktionalitäten. Insbesondere schuldet die Anbieterin keine bestimmte rechtliche, wirtschaftliche oder technische Verwertbarkeit der Videos, keine bestimmte Erfolgsqualität der Schulungsmaßnahmen des Kunden sowie keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung in Bezug auf die Inhalte der Kundendaten oder Videos.
Vertragsschluss, Online-Einbeziehung der AGB
- Die Darstellung der Software, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben auf Websites, in Produktbroschüren oder sonstigen Unterlagen der Anbieterin sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein von der Anbieterin unterbreitetes Angebot (z. B. in elektronischer Form) annimmt. Im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses werden diese AGB dem Kunden zugänglich gemacht (z. B. über einen klar erkennbaren Link „AGB"). Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde im Bestellprozess ihre Geltung bestätigt (z. B. durch Ankreuzen einer Checkbox oder Betätigen einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche).
- Der Vertrag kann auch durch andere Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, elektronische Signatur) geschlossen werden. In diesem Fall übermittelt die Anbieterin dem Kunden diese AGB, die mit Annahme des Angebotes durch den Kunden Vertragsbestandteil werden.
Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Änderungen
- Die Anbieterin stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über Browserzugriff mittels der von der Anbieterin mitgeteilten URL.
- Die Anbieterin betreibt die Software auf Servern eines von ihr ausgewählten Rechenzentrumsbetreibers bzw. Cloud-Anbieters in Europa. Ein Anspruch auf Bereitstellung an einem bestimmten Standort oder bei einem bestimmten Provider besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Die Anbieterin schuldet die technische Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des von der Anbieterin genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für Störungen der Internetverbindung jenseits des Übergabepunkts ist die Anbieterin nicht verantwortlich.
- Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen grundsätzlich mit der im B2B-Bereich üblichen Sorgfalt und orientiert sich am Stand der Technik. Die Anbieterin strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an, garantiert jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.
- Zeiträume der Nichtverfügbarkeit aufgrund geplanter Wartungsarbeiten (mit angemessener Vorankündigung), notwendiger ungeplanter Wartung zur Beseitigung von Störungen sowie von der Anbieterin nicht zu vertretender Umstände (z. B. höhere Gewalt, Stromausfälle, Ausfälle von Kommunikationsnetzen) werden nicht als „Nichtverfügbarkeit" im Rechtssinne gewertet.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die Software zu pflegen, zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Dabei kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen kommen, die die Anbieterin – soweit möglich – in nutzungsarme Zeiten legt.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die Software und/oder die erbrachten Leistungen angemessen zu ändern, insbesondere zur Anpassung an den Stand der Technik, zur Optimierung der Leistungsfähigkeit, aus Sicherheitsgründen sowie zur Anpassung an rechtliche Rahmenbedingungen.
- Änderungen, die die Hauptleistungspflichten wesentlich zu Ungunsten des Kunden beschneiden, nimmt die Anbieterin nur vor, wenn diese aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich sind und dem Kunden zumutbar sind. Die Anbieterin wird den Kunden über solche Änderungen rechtzeitig informieren. Im Fall einer nicht nur unerheblichen Verschlechterung der Hauptleistungspflichten kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.
Mitwirkungspflichten des Kunden, Nutzerzugänge
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Nutzung der Software erforderlichen technischen Voraussetzungen (z. B. aktuelle Browserversion, Internetzugang, ggf. Hardwareanforderungen) in seinem Verantwortungsbereich erfüllt sind.
- Der Kunde trägt die Kosten für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den von ihm eingesetzten IT-Systemen und dem Übergabepunkt der Software.
- Der Kunde erhält – je nach gebuchter Anzahl an Lizenzen – die Möglichkeit, Nutzerkonten für seine berechtigten Mitarbeiter oder sonstigen Nutzer („Nutzer") anzulegen und zu verwalten.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu Nutzerkonten vertraulich zu behandeln und nur den jeweils berechtigten Nutzern zugänglich zu machen. Er hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um einen Missbrauch der Zugangsdaten zu verhindern.
- Der Kunde stellt sicher, dass alle Nutzer diese AGB einhalten. Handlungen und Unterlassungen von Nutzern werden dem Kunden zugerechnet.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er oder seine Nutzer in die Software einstellen (Kundendaten), und für die aus diesen Inhalten generierten Videos, soweit deren Inhalt auf den Kundendaten beruht.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, gegen behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßenden Inhalte hochzuladen. Insbesondere dürfen keine Inhalte verarbeitet werden, die Persönlichkeitsrechte Dritter oder Schutzrechte verletzen, strafbarer oder ordnungswidriger Natur sind oder gegen Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstoßen.
- Soweit die Software personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde darf die Software nicht in Bereichen einsetzen, in denen ein Ausfall oder eine Fehlfunktion der Software zu Gefährdungen von Leben, Körper oder Gesundheit führen kann oder in denen besondere Risiken (z. B. kritische Infrastrukturen, Medizin, Luftfahrt) bestehen, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung mit entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurde.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die mit Hilfe der Software erstellten Videos vor ihrem praktischen Einsatz in sicherheitsrelevanten Prozessen auf ihre Richtigkeit und Plausibilität geprüft werden.
Nutzungsrechte, Urheberrecht, KI-generierte Inhalte
- Die Anbieterin ist und bleibt Inhaberin sämtlicher Rechte (einschließlich Urheber-, Marken- und sonstiger Schutzrechte) an der Software, der zugrundeliegenden Architektur, Algorithmen, KI-Modelle, Templates, Designs sowie an sämtlichen sonstigen von ihr bereitgestellten Inhalten, soweit diese nicht vom Kunden stammen.
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software in dem in diesen AGB beschriebenen Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl von Nutzerkonten.
- An den vom Kunden bereitgestellten Kundendaten verbleiben sämtliche Rechte beim Kunden oder bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt der Anbieterin ein einfaches, räumlich unbeschränktes, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen sowie zur technischen Speicherung, Sicherung und Wartung der Software zu nutzen.
- Eine Nutzung der Kundendaten durch die Anbieterin zu anderen Zwecken (z. B. zu eigenen Trainingszwecken der KI-Modelle über den eigentlichen Leistungserbringungszweck hinaus) erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
- Der Kunde erhält an den ihn betreffenden Videos ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke in dem zur Erreichung seines Vertragszwecks erforderlichen Umfang. Die Anbieterin behält sich – soweit rechtlich möglich – eigene Rechte an den Videos vor, insbesondere soweit diese auf eigenen Vorlagen, Avataren, Templates, Hintergründen oder Sprachmodellen beruhen.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Anbieterin die von ihr zur Erstellung der Videos eingesetzten generischen Elemente (z. B. KI-Avatare, grafische Vorlagen, Standard-Voice-Modelle) auch für andere Kunden verwenden darf, ohne dass hierauf ein Exklusivitätsanspruch des Kunden besteht.
- Es ist dem Kunden gestattet, die ihn betreffenden Videos im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit zu nutzen (z. B. zur Schulung von Mitarbeitern, für interne Prozessdokumentation), soweit die Nutzung nicht gesetz- oder vertragswidrig ist.
- Eine darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung oder Bearbeitung der Videos durch den Kunden ist nur im Rahmen der gesetzlichen Schranken oder aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Anbieterin zulässig.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die generellen Funktionalitäten und Erkenntnisse aus der Erstellung der Videos (z. B. Leistungsdaten, Fehlerstatistiken) anonymisiert oder aggregiert zu nutzen, um die Software zu verbessern.
Entgelt, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung
- Für die Nutzung der Software zahlt der Kunde ein laufendes Entgelt. Dieses bemisst sich – sofern nicht anders vereinbart – nach der Anzahl der vom Kunden gebuchten Nutzerlizenzen und dem gewählten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr).
- Die Kunden können auswählen zwischen Monatslizenzen (monatlich kündbar, zahlbar monatlich) und Jahreslizenzen (für 12 Monate fest vereinbart, zahlbar im Voraus für den jeweiligen Zeitraum).
- Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisverzeichnis der Anbieterin oder einer individuell vereinbarten Preisregelung.
- Bei Monatslizenzen ist das Entgelt jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig. Bei Jahreslizenzen ist das Entgelt für den jeweiligen Jahreszeitraum im Voraus zu Beginn der Vertragsperiode fällig.
- Zahlungen erfolgen bargeldlos per Banküberweisung, SEPA-Lastschrift oder mittels anderer von der Anbieterin angebotener Zahlungsmethoden.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
- Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage in Verzug, ist die Anbieterin nach vorheriger Androhung berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise für laufende Leistungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, um gestiegene Gesamtkosten (z. B. für Personal, Infrastruktur, Lizenzen, Energie) auszugleichen.
- Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Erhöht die Anbieterin die Preise um mehr als 10 % innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
Laufzeit und Kündigung
- Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Modell: Bei Monatslizenzen beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat. Bei Jahreslizenzen beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate.
- Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum (Monat oder Jahr), wenn er nicht von einer Partei mit der vereinbarten Frist gekündigt wird.
- Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Monatslaufzeit (bei Monatslizenzen) oder 1 Monat zum Ende der jeweiligen Jahreslaufzeit (bei Jahreslizenzen) ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Kündigung bedarf der Textform.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist, wiederholt in erheblichem Umfang gegen diese AGB verstößt oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
- Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Die Anbieterin ist berechtigt, die Nutzerkonten zu sperren und den Zugang zur Software zu deaktivieren.
- Die Anbieterin kann die Kundendaten und Videos nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Anbieterin wird dem Kunden vor Löschung eine angemessene Frist zur Sicherung der Daten einräumen.
- Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der Software selbst oder auf deren Quellcode besteht nicht.
Gewährleistung, Leistungsstörungen
- Die Anbieterin erbringt die Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Es wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Lernerfolge, wirtschaftlicher Ergebnisse oder technischer Effekte beim Kunden.
- Störungen der Software hat der Kunde der Anbieterin unverzüglich, möglichst aussagekräftig (Fehlerbeschreibung, Schritte zur Reproduktion, Screenshots etc.) mitzuteilen.
- Die Anbieterin wird gemeldete Störungen im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten in angemessener Frist beheben. Eine bestimmte Reaktions- oder Entstörzeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Störungen, die auf einer unsachgemäßen Nutzung der Software, auf dem Einsatz nicht geeigneter System- oder Browserumgebungen oder auf Änderungen der IT-Infrastruktur des Kunden beruhen, sofern diese Umstände nicht von der Anbieterin zu vertreten sind.
Haftung
- Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen; für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung; nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Anbieterin der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.
- Die Haftung der Anbieterin für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Anbieterin für leicht fahrlässige Fälle der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütung.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
Datenschutz, Vertraulichkeit
- Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO sowie ergänzende nationale Regelungen, einhalten.
- Soweit die Anbieterin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der diesen Vertrag ergänzt.
- Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
- Als vertraulich gelten insbesondere Informationen über Kundendaten, interne Arbeitsabläufe, Geschäftsstrategien sowie technische Details der Software, soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten bekannt werden.
Freistellung
- Verstößt der Kunde schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter, insbesondere durch die von ihm bereitgestellten Inhalte (Kundendaten) oder die Nutzung der Videos, und wird die Anbieterin deshalb von Dritten in Anspruch genommen, so stellt der Kunde die Anbieterin von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, soweit die Inanspruchnahme auf dem Verstoß des Kunden beruht.
- Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung der Anbieterin (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten). Die Anbieterin wird den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm, soweit rechtlich möglich, die Verteidigung gegen die Ansprüche überlassen.
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.